Allgemeine Informationen

Voraussetzung fĂĽr die Anmietung einer Wohnung ist, Mitglied der Genossenschaft zu sein. Das heiĂźt: eine Vermietung von Wohnraum ohne Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Versorgung mit preiswertem Wohnraum
  • lebenslanges Wohnrecht
  • MiteigentĂĽmer der Genossenschaft durch eingezahlte Geschäftsanteile
  • Mitbestimmungsrecht
  • keine Spekulation mit Wohnungen, da sich die Genossenschaft nicht an der Erzielung höchstmöglicher Gewinne orientiert

In den letzten Jahren haben sich viele BĂĽrger ihren Traum vom Wohneigentum erfĂĽllt. Das Haus oder die Eigentumswohnung stellen eine Sicherheit dar, die gerade im Alter nicht von der Hand zu weisen ist.

Egal ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, der Erwerb ist immer kapitalintensiv und meist nur mittels Darlehen zu finanzieren. Die Aufwendungen für den Erhalt des Hauses hat jeder selbst in voller Höhe zu tragen. Ändern sich aber die persönlichen Lebensbedingungen des Eigentümers beispielsweise durch berufsbedingten Ortswechsel, Krankheit oder Todesfall des Lebenspartners, ist die Aufgabe des Hauses oder der Eigentumswohnung meistens unumgänglich.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn man als Mitglied einer Genossenschaft eine Wohnung nutzt. Das Mitglied ist mit seinen erworbenen Geschäftsanteilen ein “MiteigentĂĽmer” der Gemeinschaft, der sich nicht darum sorgen muss, wie Reparatur- und Instandhaltungsrechnungen bezahlt werden,  und der keine finanziellen Verluste befĂĽrchten muss, weil sich die persönlichen Lebensumstände ändern.