Fördermöglichkeiten

Förderung durch das Bundesfinanzministerium – Wohnungsbauprämie

Jedes Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft hat als Miteigentümer die Möglichkeit, für seine eingezahlten Genossenschaftsanteile eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Prämienberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und

  1. die allein stehend sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (auch Rente) nicht mehr als 35.000,00 EUR beträgt oder
  2. die verheiratet sind und deren beider zu versteuerndes Jahreseinkommen (auch Rente) nicht mehr als 70.000,00 EUR beträgt.

Die Prämie bemisst sich nach den im abgelaufenen Kalenderjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen (eingezahlte Anteile) und beträgt zur Zeit 10,00 %.

Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 700,00 EUR, bei Ehegatten zusammen bis 1.400,00 EUR prämienbegünstigt. Somit beträgt die Prämie für Alleinstehende maximal 70,00 EUR und für Verheiratete maximal 140,00 EUR pro Jahr.

Ein Beispiel für die Berechnung der Förderung können Sie sich hier ansehen.

Die Antragsformulare werden durch die WGTN an die jeweiligen Mitglieder versandt und können innerhalb von 2 Jahren an die WGTN zurückgeschickt werden.

Bei Gewährung durch das Finanzamt wird die Prämie dem entsprechendem Mitgliedskonto gutgeschrieben.