Sonderregelungen

Da Auszubildende und Studenten meist nicht in der Lage sind, neben der monatlichen Miete die Geschäftsanteile für die genutzte Wohnung aufzubringen, bieten wir folgende Lösung an:
Zum Beitritt zur Genossenschaft sind 150,- € sowie 15,- € Aufnahmegebühr zu zahlen. Für die Wohnung werden jedoch die erforderlichen Geschäftsanteile gemäß Satzung gezeichnet.

Zum Einzug werden in Abhängigkeit von der Größe der Wohnung weitere Geschäftsanteile fällig:

bis 45 m² 3 Anteile – 450,- €
bis 55 m² 4 Anteile – 600,- €
bis 65 m² 5 Anteile – 750,- €
bis 75 m² 6 Anteile – 900,- €

Bis zum Ende der Ausbildungs- bzw. Studienzeit wird die Zahlung der übrigen Geschäftsanteile, die die Wohnungsgröße erfordert, gestundet.  Nach Beendigung der Ausbildung / des Studiums sind bei einer weiter erwünschten Nutzung der Wohnung die restlichen Geschäftsanteile einzuzahlen. Ratenzahlungen sind dabei möglich.